Strafrecht

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Koch berät und vertritt Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten,

wie z.B.:

  • Verteidigung im polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung (AG, LG, OLG)
  • Haftprüfung
  • Berufung
  • Strafvollstreckung (Untersuchungshaft, Besuche in der JVA etc.)
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (Eigenbedarf, Kronzeugenregelung, § 35 BtMG - Zurückstellung der Strafvollstreckung etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (Alkohol, Drogen, Unfälle mit erheblichem Sach- oder Körperschaden, Todesfolgen, Verkehrsunfallflucht, Nötigung etc.)
  • Strafrechtliche Führerscheinmaßnahmen (Fahrverbot, Führerscheinentzug, MPU etc.)
  • Waffenrecht
  • Berufsverbot
  • Verfall und Einziehung von Vermögenswerten
  • Vertretung des Verletzten oder Zeugen (Privatklageverfahren, Klageerzwingungsverfahren, Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Zeugenbeistand etc.)
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • Schadenersatz im Rahmen des Strafprozesses (Adhäsionsverfahren)
  • etc.

Ich bin für Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen selbstverständlich auch gerne als Pflichtverteidiger tätig und setze mich in diesem Rahmen mit dem gleichen Engagement ein, wie bei einem Wahlmandat.