Familienrecht

    

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht Katja Koch und Oliver Koch beraten und vertreten Sie bundesweit in allen familienrechlichen Angelegenheiten,

wie z.B.:

  • Gerichtliche bundesweite Vertretung vor allen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten
  • Ehescheidung
  • Abstammungsprozesse (Vaterschaftsanfechtung/ Vaterschaftsfeststellung)
  • Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Personensorge, Vermögenssorge)
  • Umgangsrecht (auch das Umgangsrecht Dritter, bspw. der Großeltern; Ausschluss/Beschränkungen des Umgangsrechts)
  • Herausgabe des Kindes
  • Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt/nachehelicher Ehegattenunterhalt; Begrenzung und Befristung nach rechtskräftiger Scheidung)
  • Kindesunterhalt (Minderjährigenunterhalt/Volljährigenunterhalt)
  • Elternunterhalt
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung (alleinige Zuweisung, Nutzungsentschädigung etc.)
  • Regelung der Rechtsverhältnisse an den Haushaltsgegenständen (Hausratsregelungen bei Getrenntleben, endgültige Verteilung des Hausrats, Herausgabe von persönlichen Sachen)
  • Gewaltschutzgesetz (Näherungs- und Kontaktverbote, Überlassung der Wohnung)
  • Zugewinn (Berechnung, gerichtliche Durchsetzung, Sicherung)
  • Sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzungen (Hausgrundstück, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, etc.)
  • Rückgewähr von Zuwendungen und Schenkungen der Eltern oder Schwiegereltern, des anderen Ehegatten oder sonstiger Dritter, insbesondere im Falle von Immobilien
  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften (gemeinsame Kinder, Wohnung, Schuldverpflichtungen, Investitionen in das Grundeigentum des ehemaligen Partners, etc.)
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften (Unterhalt, Hausrat, Wohnung, Vermögen, Sorgerecht, Erbrecht, Aufhebung der Partnerschaft etc.)
  • Familienrechtliche Vertragsgestaltung (Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Trennungsvereinbarung, Überprüfung bereits geschlossener Verträge)