Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Koch berät und vertritt Sie bundesweit in allen erbrechtlichen Angelegenheiten,
wie z.B.:
- Zuwendungen unter Lebenden
- Testamentsgestaltung
- Vermächtniserfüllung
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften